Förderung von Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen

Die Gemeindevertretung Trittau hat am 09.02.2023 die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Sonnenstrom für Trittau“ beschlossen.

Die Gemeinde Trittau gewährt eine Förderung für die Anschaffung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen). Ziel des Zuschusses ist eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie eine höhere Energieeinsparung innerhalb der Gemeinde. Eine Mini-Photovoltaik-Balkonanlage lässt sich meist ohne die Hilfe einer Fachkraft montieren und versorgt Sie bei Sonnenschein mit dem Strom für den täglichen Verbrauch.

Für wen gilt die Förderung?

  • Zuwendungsempfänger*innen können Privatpersonen sein, die Mieter*in, Pächter*in oder Eigentümer*in sind und die ihren Erstwohnsitz in Trittau haben.
  • Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Anlage nach dem 09.02.2023 gekauft wurde.
  • Gefördert wird nur eine Maßnahme pro antragstellende Person und Wohneinheit, bzw. Grundstück. Anlagen mit max. 300 Watt Wechselrichter erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR. Anlagen mit max. 600 Watt Wechselrichter erhalten den maximalen Zuschuss von 150 EUR.
  • Die Förderrichtlinie hat vorerst eine Laufzeit bis zum 31.12.2024, so lange Mittel zur Verfügng stehen.

Weitere Informationen auf der Website der Gemeinde Trittau: https://www.trittau.de/freizeit-soziales/klimaschutz/foerderung-mini-photovoltaik-balkonanlagen/

Beitrag teilen

Das könnte dich auch interessieren:

Förderung von Energieberatungen

Förderung von Energieberatungen

Förderung von Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen

Förderung von Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen

Anmelden und Anpacken:

Anmelden und Anpacken:

Mit unserem Newsletter erhältst Du aktuelle Mitmach-Projekte bequem per E-Mail. Bleib auf dem Laufenden!

Registriere Dich hier